Diese Vorleistungen und die Mitwirkungshandlungen sind rechtzeitig und vollständig zu erbringen. Hierzu zählen auch alle notwendigen Informationen, die für eine optimale Kapazitätsplanung notwendig sind.
4.2 Die nach Ziffer 4.1 übergebenen Unterlagen bleiben das geistige Eigentum des Auftraggebers. Ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht hieran kann vom Auftragnehmer nicht ausgeübt werden.
Verjährung
17.1 Ansprüche aus einem Vertrag nach Ziffer 1.1 verjähren in einem Jahr.
17.2 Die Verjährung beginnt bei allen Ansprüchen mit Ablauf des Tages der Ablieferung, bei werkvertraglichen Leistungen mit Ablauf des Tages der Abnahme nach Ziffer 11.1.
17.3 Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten nicht
Herausgeber:
DSLV – Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V. Weberstraße 77, 53113 Bonn
Telefon 0228 9144-0 · Telefax 0228 9144-99
info@dslv.spediteure.de
ILRM – Institut für Logistikrecht & Riskmanagement Hochschule Bremerhaven
27568 Bremerhaven
Telefon 0471 4823523 · Telefax 0471 4823284 info@ilrm.de